Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen und verabschiedet. Dadurch ist es Ihnen möglich, eine Photovoltaikanlage ohne Mehrwertsteuer zu erwerben. Als Betreiber einer kleinen Anlage bis maximal 30 kWp sind Sie zudem von der Einkommensteuer befreit. Diese Anpassungen bringen Ihnen eine erhebliche steuerliche Vereinfachung und entlasten Sie von bürokratischen Pflichten als Betreiber einer Photovoltaikanlage. Die Voraussetzungen für die Anschaffung und Wirtschaftlichkeit Ihrer neuen Photovoltaikanlage waren nie besser.
Ab dem Steuerjahr 2022 haben Lohnsteuerhilfevereine die Befugnis, Sie als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage zu beraten, wenn Ihre Einkünfte von der Einkommensteuer befreit sind. Allerdings haben Lohnsteuerhilfevereine weiterhin keine Befugnis zur Erstellung Ihrer Umsatzsteuererklärung.
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